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FAQs

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe.

  • Ist die BAGEH ein eigenständiger Verein?

    Unter dem Namen BAGEH treten seit 1988 die selbstständigen fünf deutschen Hilfsorganisationen nach einvernehmlichen Absprachen unter einem gemeinsamen Logo auf, um abgestimmte Arbeitsergebnisse und gemeinsame Aktionen zur Ersten Hilfe und Erste-Hilfe-Ausbildung zu präsentieren.

  • Welche Organisationen sind in der BAGEH vertreten?

    In der BAGEH sind die folgenden Hilfsorganisationen vertreten:

    • Arbeiter-Samariter-Bund e.V.
    • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
    • Deutsches Rotes Kreuz e.V.
    • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
    • Malteser Hilfsdienst e.V.


    Den Kern der BAGEH bilden die Bundesärzte der fünf Hilfsorganisationen zusammen mit Mandatsträgern und/oder Ausbildungsreferenten, die hauptberuflich in den Bundesgeschäftsstellen/Generalsekretariaten mit Fragen zur Ersten Hilfe und Erste-Hilfe-Ausbildung konfrontiert werden und für deren Bearbeitung verantwortlich sind.

     

  • Welche Ziele verfolgt die BAGEH?

    Die BAGEH strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller an der Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe beteiligten Organisationen an, um die Ausbildung fachlich/inhaltlich dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft anzupassen, die Einheit der Lehre in den Organisationen sicher zu stellen und die Qualität der Ausbildung durch jeweils zeitgemäße Lehrmethoden aufrecht zu erhalten.

    Die BAGEH hat sich weiterhin die Pflege und Stärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung zur Notwendigkeit und Bedeutung der Ersten Hilfe durch Laien zur Aufgabe gemacht.

    Die BAGEH wirkt nach außen durch Stellungnahmen und gemeinsames Auftreten zu einvernehmlich festgestellten Arbeitsergebnissen.

  • Was macht die BAGEH?

    Die BAGEH engagiert sich seit 1988 vielseitig rund um das Themengebiet Erste Hilfe:

    • Ausarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für die bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit der Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe befassten Behörden und Organe.
    • Zusammenarbeit in zentralen Angelegenheiten mit Bund, Ländern und Gemeinden sowie sonstigen mit der Ersten Hilfe befassten - öffentlichen Rechtsträgern.
    • Aufnahme und Pflege des Kontaktes mit anderen Organisationen und Vereinigungen des Gesundheitswesens, die sich z. B. mit der Erarbeitung wissenschaftlich begründeter Empfehlungen befassen, wie der (erst 2007 gegründete) Deutsche Rat für Wiederbelebung - German Resuscitation Council (GRC) und der Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer.
    •  Mitwirkung in Fachorganisationen, Verbänden und anderen Vereinigungen, soweit Aufgabengebiete der BAGEH berührt werden.
    •  Zusammenwirken der in der BAGEH vertretenen Organisationen und Persönlichkeiten bei besonderen Anlässen.
    • Sonstige Aufgaben grundsätzlicher Bedeutung zum Bereich Erste Hilfe.
      • Öffentlichkeitsarbeit: wie z.B. Mitwirkung an Kongressen, Fachtagungen sowie Mitwirkung am internationalen Tag der Ersten Hilfe oder am Tag der Wiederbelebung
      • Initiierung von gemeinsamen Projekten wie z.B. “Von Herzensrettern und Lebensrettern“
  • Führt die BAGEH Erste-Hilfe-Kurse durch?

    Die der BAGEH vertretenden Organisationen führen in ihren zahlreichen Verbänden bundesweit Erste-Hilfe-Kurse durch.

  • Wer hat den Vorsitz in der BAGEH?

    Die fünf Mitgliedsorganisationen wechseln sich jährlich im Vorsitz ab. Diesen nimmt [insbesondere bei den Sitzungen] formell der Bundesarzt der jeweiligen Organisationen wahr. Im Jahr 2020 wird der Vorsitz vom Arbeiter-Samariter-Bund wahrgenommen, alphabetisch gefolgt von DLRG (2021), DRK (2022), JUH (2023) und MHD (2024) usw. Ansonsten ist durchgehend die beim Deutschen Roten Kreuz angesiedelte Geschäftsstelle der BAGEH ansprechbar.

    Aktuell (2021) nimmt die DLRG den Vorsitz wahr.