Integration des AED in die Wiederbelebung - Umsetzung in Betrieben
im November 2009
Die Gemeinsamen Grundsätze für die LSM, EH- und EHT-Ausbildung (GGHO) wurden um Lernziele zur “Defibrillation durch Ersthelfer” erweitert - bislang wurden meist nur Hinweise gegeben.
Mit
der Aufnahme in den Katalog der Inhalte und Lernziele folgen wir den internationalen notfallmedizinischen Erkenntnissen und Empfehlungen, um das Wissen zur Einbeziehung eines (zufällig) vorhandenen AED in die
Maßnahmen zur Wiederbelebung stärker zu verbreiten. Daher wird das Prinzip der Defibrillation zukünftig in allen Kursen der Breitenausbildung vermittelt.
Bis Ende 2010 werden als Mindestausstattung je
Lehrgang zusätzlich mindestens ein AED-Trainingsgerät beschafft und die Lehrkräfte ergänzend geschult. Wo die Voraussetzungen (fachlich und materiell) erfüllt sind, wird die Themenerweiterung unverzüglich integriert.
Die Vermittlung beschränkt sich zunächst auf das Erklären und Begründen der Handlungsschritte und eine zusätzliche Lehrdemonstration zur Wiederbelebung mit einem AED. Da für das Üben des Ablaufs durch alle
Teilnehmer in den zeitlichen Grenzen der vereinbarten Lehrprogrammen keine ausreichende Zeit nutzbar ist, können - in Abhängig von der jeweiligen Lehrgangs-/Gruppenstärke - bestenfalls einzelne Teilnehmer den Ablauf
exemplarisch durchspielen.
Einschränkungen
Die Integration des Themas erfolgt unabhängig von bestimmten Gerätetypen. Innerhalb des verbindlichen Zeitrahmens der Lehrgänge der Breitenausbildung
kann weder eine Einweisung nach MPG noch eine umfassende Schulung „bis zum sicheren Beherrschen“ auf einen bestimmten Gerätetyp gewährleistet werden. Soweit gewünscht, können zusätzliche Leistungen nur
zeitlich ergänzend zu den Standardprogrammen zu gesondert zu vereinbarenden Bedingungen durchgeführt werden.
Diese Einschränkungen gelten nicht nur, jedoch im Besonderen für Schulungen in Betrieben, in denen
AED bereits vorgehalten werden oder beschafft werden sollen. Hierzu hat der Fachausschuss Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine
Informationsschrift herausgegeben. Ergänzend zur Abgrenzung der Aus- und Fortbildungen von Ersthelfern in Betrieben (Erste-Hilfe-Lehrgänge und Erste-Hilfe-Trainings) zu Weiterbildungen der
Ersthelfer (in Verantwortung des Unternehmens) wird der parallele zeitliche Ablauf der Schulungsmaßnahmen deutlich. Die inhaltlich und zeitlich zusätzliche Weiterbildung muss nur alle zwei Jahre erfolgen. Daher
bietet sich durchaus eine organisatorisch-zeitliche Verknüpfung mit einer Veranstaltung zur Aus- und Fortbildung an.
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